Allgemeine Geschäftsbedinungen
1. Verantwortungsbereich von strukturzauber
• strukturzauber verpflichtet sich, keine vertraulichen Daten und Informationen an
aussenstehende Dritte weiterzugeben sowie der Schweigepflicht. Weiterhin verpflichtet
sie sich, die vertraulichen Informationen ausschliesslich für das vertraglich vereinbarte
Aufräumcoaching zu verwenden.
• strukturzauber verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung stehenden Techniken und Mittel
zum grösstmöglichen Nutzen der Kundin einzusetzen. Sie muss der Kundin mitteilen,
wenn sie keine oder zu geringe Erfolgschancen sieht. Evt. wird sie einen anderen
Aufräumcoach nennen, der für dieses Thema spezialisiert ist.
• strukturzauber verpflichtet sich, das Hab und Gut nach bestem Wissen und Gewissen zu
behandeln und sorgfältig damit umzugehen.
2. Verantwortung der Kundin
• Die Kundin erkennt an, dass sie während, sowie zwischen den Sitzungen, in vollem
Umfang selbst für ihre körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.
• Sie erkennt an, dass alle Schritte und Massnahmen, die im Zuge des Aufräumcoachings
von ihr durchgeführt werden, nur in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
• Die Kundin erkennt an, dass sie selbst entscheidet und die alleinige Verantwortung
darüber hat, was sie weggibt oder entsorgt, sowie in welcher Form dies geschieht.
• Die Kundin erkennt an, dass sie für die Geschwindigkeit des Vorankommens
verantwortlich ist. Die Geschwindigkeit hängt stark von der Zeit ab, die sie benötigt, um
zu entscheiden, was bleibt und was gehen darf.
• Als Arbeitszeit gilt die Zeit, in der strukturzauber in den Räumlichkeiten der Kundin ist.
Die Kundin entscheidet, ob Sie diese Zeit als Coachinggespräch, Beratung oder
Aufräumcoaching und Ordnung schaffen nutzen möchte.
• Für Sachschäden, die beim Aufräumen und Ordnung schaffen entstehen, ist die Kundin
verantwortlich.
3. Honorar und Zahlungsweise
Das Honorar für das Aufräumcoaching beträgt pro Stunde Fr. 105.—. strukturzauber ist nicht
mehrwertsteuerpflichtig.
Pro Aufräumcoaching vor Ort müssen mindestens 2 Stunden am Stück gebucht werden.
strukturzauber erstellt jeweils einen Rapport, welcher seitens der Kundin unterzeichnet
wird.4. Fahrtkosten
Im Umkreis von 10 km von 3014 Bern kostenlos, resp. die ersten 10 km beider Wege sind
kostenlos. Zusätzliche Kilometer werden mit 1.20 CHF/km berechnet.
5. Entsorgungskosten
Die Entsorgung und die Kosten für die Entsorgung ist Sache der Kundin. Wird eine
fachgerechte Entsorgung erwünscht, übernimmt dies strukturzauber. Der hierfür
entstehende Zeitaufwand sowie die Entsorgungskosten werden an die Kundin verrechnet
und in einem separaten Vertrag geregelt.
6. Absagen/ kurzfristige Terminverschiebungen
Absagen für gebuchte Coachings müssen spätestens 48 Stunden vor dem Beginn des
gebuchten Coachingtermins erfolgen. Absagen, die später erfolgen, sind kostenpflichtig. Als
Absagen gelten auch Terminverschiebungen.
Bei Absagen, die später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Coachingtermin erfolgen, ist
50% des Honorars der für das Coaching geplanten Arbeitszeit geschuldet. Bei Absagen, die
später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Coachingtermin erfolgen, ist 80% des Honorars
der für das Coaching geplanten Arbeitszeit geschuldet.
Erscheint die Kundin am vereinbarten Coachingtermin nicht am Ort des Coachings, sind
zusätzlich sämtliche angefallenen Fahrt- und Reisekosten sowie Spesen geschuldet
7. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit fristlos schriftlich gekündigt werden.
Vorbehalten bleibt Ziffer 8 des Vertrages.
8. Gerichtsstand/anwendbares Recht
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Kanton Bern zuständig. Dieser Vertrag
untersteht Schweizerischem Recht.
