top of page

Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Verantwortungsbereich von strukturzauber

• strukturzauber verpflichtet sich, keine vertraulichen Daten und Informationen an

aussenstehende Dritte weiterzugeben sowie der Schweigepflicht. Weiterhin verpflichtet

sie sich, die vertraulichen Informationen ausschliesslich für das vertraglich vereinbarte

Aufräumcoaching zu verwenden.

• strukturzauber verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung stehenden Techniken und Mittel

zum grösstmöglichen Nutzen der Kundin einzusetzen. Sie muss der Kundin mitteilen,

wenn sie keine oder zu geringe Erfolgschancen sieht. Evt. wird sie einen anderen

Aufräumcoach nennen, der für dieses Thema spezialisiert ist.

• strukturzauber verpflichtet sich, das Hab und Gut nach bestem Wissen und Gewissen zu

behandeln und sorgfältig damit umzugehen.

2. Verantwortung der Kundin

• Die Kundin erkennt an, dass sie während, sowie zwischen den Sitzungen, in vollem

Umfang selbst für ihre körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.

• Sie erkennt an, dass alle Schritte und Massnahmen, die im Zuge des Aufräumcoachings

von ihr durchgeführt werden, nur in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

• Die Kundin erkennt an, dass sie selbst entscheidet und die alleinige Verantwortung

darüber hat, was sie weggibt oder entsorgt, sowie in welcher Form dies geschieht.

• Die Kundin erkennt an, dass sie für die Geschwindigkeit des Vorankommens

verantwortlich ist. Die Geschwindigkeit hängt stark von der Zeit ab, die sie benötigt, um

zu entscheiden, was bleibt und was gehen darf.

• Als Arbeitszeit gilt die Zeit, in der strukturzauber in den Räumlichkeiten der Kundin ist.

Die Kundin entscheidet, ob Sie diese Zeit als Coachinggespräch, Beratung oder

Aufräumcoaching und Ordnung schaffen nutzen möchte.

• Für Sachschäden, die beim Aufräumen und Ordnung schaffen entstehen, ist die Kundin

verantwortlich.

3. Honorar und Zahlungsweise

Das Honorar für das Aufräumcoaching beträgt pro Stunde Fr. 105.—. strukturzauber ist nicht

mehrwertsteuerpflichtig.

Pro Aufräumcoaching vor Ort müssen mindestens 2 Stunden am Stück gebucht werden.

strukturzauber erstellt jeweils einen Rapport, welcher seitens der Kundin unterzeichnet

wird.4. Fahrtkosten

Im Umkreis von 10 km von 3014 Bern kostenlos, resp. die ersten 10 km beider Wege sind

kostenlos. Zusätzliche Kilometer werden mit 1.20 CHF/km berechnet.

5. Entsorgungskosten

Die Entsorgung und die Kosten für die Entsorgung ist Sache der Kundin. Wird eine

fachgerechte Entsorgung erwünscht, übernimmt dies strukturzauber. Der hierfür

entstehende Zeitaufwand sowie die Entsorgungskosten werden an die Kundin verrechnet

und in einem separaten Vertrag geregelt.

6. Absagen/ kurzfristige Terminverschiebungen

Absagen für gebuchte Coachings müssen spätestens 48 Stunden vor dem Beginn des

gebuchten Coachingtermins erfolgen. Absagen, die später erfolgen, sind kostenpflichtig. Als

Absagen gelten auch Terminverschiebungen.

Bei Absagen, die später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Coachingtermin erfolgen, ist

50% des Honorars der für das Coaching geplanten Arbeitszeit geschuldet. Bei Absagen, die

später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Coachingtermin erfolgen, ist 80% des Honorars

der für das Coaching geplanten Arbeitszeit geschuldet.

Erscheint die Kundin am vereinbarten Coachingtermin nicht am Ort des Coachings, sind

zusätzlich sämtliche angefallenen Fahrt- und Reisekosten sowie Spesen geschuldet

7. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit fristlos schriftlich gekündigt werden.

Vorbehalten bleibt Ziffer 8 des Vertrages.

8. Gerichtsstand/anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Kanton Bern zuständig. Dieser Vertrag

untersteht Schweizerischem Recht.

bottom of page